Wen das Offroad-Virus gepackt hat, kommt am Aim Pro kaum vorbei. Für erstklassigen Fahrkomfort, top Kontrolle und damit jede Menge Fahrspaß im Gelände haben wir diesem Bike eine Federgabel mit 100 mm Federweg in Kombination mit griffigen Reifen gegeben. Mit ihrem weiten Übersetzungsbereich macht die 2x8-fach Shimano Schaltung jeden noch so steilen Anstieg zum Kinderspiel. Bergab spielen die leistungsstarken hydraulischen Scheibenbremsen ihre Qualitäten aus. Wer sich dabei noch mehr Kontrolle wünscht, kann den Rahmen mit einer versenkbaren Sattelstütze nachrüsten. Und das Beste: Unser SizeSplit System ist so breit aufgestellt, dass du mit Sicherheit die für dich perfekte Aim Pro Größe und Passform findest.
KLASSIFIKATION: KATEGORIE 3
MOUNTAINBIKES MIT FEDERGABEL MAX. 100 MM FEDERWEG (AUCH ALS HYBRID), KINDERMOUNTAINBIKES LAUFRADGRÖSSE 26"/27.5"/29", KINDERMOUNTAINBIKE MIT CARBONRAHMEN LAUFRADGRÖSSE 24"
Für Fahrten auf Wegen, wie:
- asphaltierten Straßen und Radwegen
- Wegen die durch Sand, Schotter oder ähnliche Materialien befestigt sind (z.B. Forststraße, Feldweg
- Befestigten und unbefestigten Wanderwegen auf denen Wurzeln, Schwellen, Steine und Absätze häufiger vorhanden sind
wobei die Laufräder im ständigen Kontakt mit dem Untergrund sind bzw. aufgrund von Unebenheiten wie Wurzeln den Bodenkontakt kurzzeitig verlieren (-> keine Sprünge, kein Fahren auf einem Laufrad, keine Bremsungen wobei das Hinterrad den Kontakt zum Boden verliert).
Achtung: Bitte beachten Sie, dass sich bei der Verwendung von Hinterbauständern, Schutzblechen, Gepäckträgern, sowie Fahrradanhängern der Einsatzbereich des Modells immer auf Einsatzkategorie 2 verändert.
Maximales Fahrer- und Fahrradgewicht: 115kg
Das Gewicht umfasst das Fahrrad und den Fahrer inkl. Kleidung, sowie eventuelle Ausrüstung, die sich am Körper des Fahrers befindet (z.B. Rucksack) und darf nicht überschritten werden.
Maximales Systemgewicht: 140kg
Das max. Systemgewicht beinhaltet Fahrer- und Fahrradgewicht und evtl. Anbauten (Anhänger, Gepäckträger und Zubehör), wobei das Fahrer- und Fahrradgewicht grundsätzlich nicht erhöht werden darf.